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Tipps zum Versicherungswechsel der Autoversicherung
Wer seine Autoversicherung wechseln
will, hat bis zum 30.11. Zeit um "ordentlich" zu kündigen. Was Sie beachten
müssen, wo Sie sparen können und welche Rechte Sie haben.
Wer seine Autoversicherung wechseln will, sollte ein paar Tipps beachten,
welche die Stiftung Warentest zusammengestellt hat. Danach kann im Regelfall
bis zum 30. November "ordentlich" gekündigt werden - am besten per
Einschreiben mit Rückschein, wie die Verbraucherschützer empfehlen.
Andernfalls verlängert sich der Vertrag Ihrer Autoversicherung jeweils um
ein weiteres Jahr. "Ein außerordentliches Kündigungsrecht in der
Autoversicherung mit einer Frist von einem Monat haben Sie, wenn der Beitrag
gestiegen oder ein Schaden eingetreten ist. Ein Monat Kündigungsfrist gilt
auch, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen und den Versicherungsvertrag
nicht übernehmen wollen."
Kündigungsfrist für die Autoversicherung beachten
Für einen stressfreien Versicherungswechsel in der Autoversicherung sollte
außerdem die Kündigungsfrist peinlichst genau eingehalten werden. Der 30.
November, an dem sie normalerweise endet, fällt manchmal - wie im Vorjahr -
auf einen Sonntag, an dem keine Post zugestellt wird. Deshalb sollte das
Kündigungsschreiben der Versicherung spätestens bereits am 28. November
vorliegen. Rechtskraft entfaltet die Kündigung immer erst am Tag ihrer
Zustellung - deshalb auch der Rückschein als Beweis dafür.
Verhandlungen über einen Treuebonus in der Autoversicherung könnten sich
zudem lohnen: "Wenn Sie weitere Verträge bei Ihrem Kfz-Versicherer haben,
konfrontieren Sie ihn mit einem günstigeren Angebot, das Sie bei einer
anderen Gesellschaft eingeholt haben. So bekommen Sie womöglich doch einen
günstigen Preis."
Bagatellschäden in der Autoversicherung sollten die Versicherungskunden laut
Stiftung Warentest besser selbst zahlen. "So vermeiden Sie, dass Sie Ihren
Schadenfreiheitsrabatt verlieren. Wenn Sie in der Schadenfreiheitsklasse
zurückgestuft werden, kann das insgesamt viel teurer werden, als wenn Sie
einen Bagatellschaden selbst bezahlt hätten."
Erst mit neuem Vertrag der alten Autoversicherung kündigen
Wer den Versicherer wechseln will, sollte erst kündigen, wenn er den Vertrag
der neuen Versicherung schon in der Tasche hat, raten die
Verbraucherschützer. Denn: Die Versicherer sind nicht verpflichtet, jeden
Antrag auf eine Kaskoversicherung anzunehmen. Wer seinen Vertrag von Voll-
auf Teilkasko umstellen will, sollte darauf achten, dass die sonstigen
Bedingungen in vollem Umfang bestehen bleiben. "Einige Versicherer nutzen
die Umwandlung des Vertrages, um ihm schlechtere Bedingungen zu Grunde zu
legen."
Wer den Kündigungstermin Ende November versäumt, kann den laufenden Vertrag
in der Autoversicherung nur noch im Fall einer Prämienerhöhung, nach einem
Schadensfall oder auf Grund eines Fahrzeugwechsels kündigen.
Quelle: Stern.de 17.09.2004 |